Zum Hauptinhalt springen

Allg. Bestimmungen für einen Online-Aufnahmeantrag

Aufnahme:
Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den SAV Limburg e.V. Die Vorstandschaft hat das Recht, den Antrag zu prüfen. In besonderen Fällen kann der Antrag abgelehnt werden.
Die Aufnahme kann ab der Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag), bei Jugend-lichen ab Vollendung des 10. Lebensjahres (10. Geburtstag) erfolgen. Zum Ausüben des Angelns und zur Aufnahme in unseren Verein benötigen Sie unabdingbar einen Jahresfischereischein (Landesfischereischein der Stadt/Gemeinde), bei Jugendlichen wird ein Jugend- oder Jahresfischereischein benötigt . (Kann ab dem 10. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Fischerprüfung durch die Gemeinden ausgestellt werden). Alle Mitglieder sind verpflichtet den Verein bei Arbeitseinsätzen an den Gewässern sowie bei Festen und Veranstaltungen zu unterstützen. Zu den Pflichtarbeitsstunden wird schriftlich oder telefonisch durch den SAV-Limburg eingeladen. Mit der Aufnahme in den Verein erkenne ich die Vereinssatzung mit Schiedsordnung, Gebührenordnung, Fischereibedingungen / Gewässer-ordnung im vollen Umfang an. Es ist mir bekannt, daß die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag für das erste Jahr sofort nach Aufforderung zu zahlen sind. Der Beitrag für die folgenden Jahre wird jeweils zum Jahresanfang, spätestens zum 28.02. des Jahres fällig. Die Mitgliedsunterlagen werden erst nach Bezahlung der Aufnahmegebühr, des ersten Beitrags und gegen Vorlage des Fischereischeins ausgehändigt.

Informationen zur Gebührenordnung des SAV Limburg:
Für die Aufnahme in den SAV Limburg sind insgesamt 650 EUR an den SAV Limburg zu entrichten. Die 650 EUR setzen sich zusammen aus 100 EUR Mitgliedsbeitrag, 300 EUR Aufnahmegebühr und 250 EUR Pfand für die Ableistung von 10 Arbeitsstunden für die Neuaufnahme.
Das Pfand in Höhe von 250 EUR wird an das Mitglied zurückgezahlt sobald die 10 Arbeitsstunden innerhalb von 2 Jahren ab Aufnahme in den Verein komplett abgeleistet sind. Werden die 10 Arbeitsstunden für die Neuaufnahme nicht innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme komplett abgeleistet erfolgt keine Rückzahlung des Pfandes (250 EUR). Die Termine der Arbeitseinsätze an denen die 10 Arbeitsstunden wegen Neuaufnahme abgeleistet werden können, werden im Login-Bereich auf der Webseite des SAV Limburg (sav-limburg.de) ver-öffentlicht und es bedarf keiner gesonderten Einladung. Das Neumitglied muss sich jedoch zu den Arbeitseinsätzen anmelden (telef. oder per E-Mail) damit der SAV Limburg planen kann. Bezüglich der 650 EUR für die Neuaufnahme ist grundsätzlich eine Ratenzahlung möglich. Die Ratenzahlung muss vorab mit dem Vorstand des SAV Limburg vereinbart werden.

Für Jugendliche wird keine Aufnahmegebühr erhoben, der Jahresbeitrag beträgt 35,- €.

Für die Aufnahme von Jugendlichen ist folgende Erklärung erforderlich, die von den Erziehungsberechtigten bei Übergabe der Vereinspapiere unterzeichnet werden muss:

Elternerklärung:
Der/die Teilnehmer/in – sind zur Einhaltung der Veranstaltungsordnung verpflichtet – handelt auf unser/mein, sowie auf eigenes Risiko, wenn er/sie die Anweisungen der Jugendwarte und der Betreuer nicht befolgt. In allen Fällen, in denen der/die Teilnehmer/in in mittelbaren oder unmittelbarem Zusammenhang mit den Veranstaltungen der Jugendgruppe des SPORTANGLER-VEREIN Limburg e.V. durch Eigenverschulden entweder einen Schaden erleidet oder Dritten einen Schaden zufügt, werden die Aufsichtspersonen oder Veranstalter von jeder Verantwortung freigestellt und gegenüber Diesen keine vertraglichen oder deliktrechtlichen Ansprüche aus etwaiger fahrlässiger oder grob-fahrlässiger Verletzung der Aufsichtpflicht erhoben. Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen erfolgt auf Verantwortung und Risiko der Erziehungsberechtigten.

Die Vereinssatzung mit Schiedsordnung, Gebührenordnung und Fischereibedingungen / Gewässerordnung sind Bestandteil des Antrages und können über die Homepage des Sportanglerverein Limburg an der Lahn von 1909 e.V. unter www.sav-limburg.de eingesehen und ausgedruckt werden.

Datenschutz:
Mit absenden dieses Antrages erkläre ich mich einverstanden, daß meine persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Kündigungsbestimmungen für einen Online-Aufnahmeantrag

Austritt/ Kündigung:

  • Die Kündigung bedarf der Schriftform und muß fristgerecht bis spätestens 30.09. des Jahres vorliegen.
  • Sollte der Jahresbeitrag nicht fristgerecht abgegolten sein, wird das Mitglied zum Ende des Kalenderjahres, das ist der 31.12., aus dem Verein ausgeschlossen.
  • Die Forderungen des Vereins bleiben hiervon unberührt.
  • Die Mitgliedsunterlagen sind an den Verein zurück zu geben.
  • Bewußt falsche oder verschwiegene Angaben in diesem Antrag können den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
  • Ein Anspruch auf Rückerstattung der Aufnahmegebühr oder des Jahresbeitrages besteht bei Ausschluss nicht.
  • Für die Führung der Mitgliederkartei sind wir auf ihre Mitarbeit angewiesen.
  • Teilen Sie deshalb Änderungen in Ihrer Anschrift umgehend mit.